Geschäftsbedingungen für Victor Mitglieder

DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND AUF ALLE VERTRÄGE FÜR DAS CHARTERN VON FLUGZEUGEN ODER DEN ERWERB VON SITZPLÄTZEN IN FLUGZEUGEN DURCH MITGLIEDER ANZUWENDEN, WENN DIES VON VICTOR ALS VERMITTLER FÜR EINE FLUGGESELLSCHAFT UND/ODER EINEN CHARTERER EINES FLUGES UND/ODER MITGLIEDER, JE NACH SACHLAGE, ORGANISIERT WIRD.

UM MISSVERSTÄNDNISSE AUSZUSCHLIESSEN: DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STELLEN KEINEN VERTRAG FÜR DIE BEFÖRDERUNG AUF DEM LUFTWEG DAR. DIE BEFÖRDERUNG UNTERLIEGT IMMER DEN BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DER JEWEILIGEN FLUGGESELLSCHAFT.

MITGLIEDER UND FLUGCHARTERER SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS VICTOR KEINE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM FLUGBETRIEB DER MASCHINE ÜBERNIMMT UND DASS JEGLICHE ANSPRÜCHE, DIE AUS EINEM SOLCHEN BETRIEB ENTSTEHEN, AN DIE FLUGGESELLSCHAFT ZU RICHTEN SIND.

VICTOR KANN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JEDERZEIT NACH EIGENEM GUTDÜNKEN ABÄNDERN, JEDOCH WERDEN AUF BESTEHENDE BUCHUNGEN DIE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ANGEWANDT, DIE ZUM ZEITPUNKT DER BUCHUNG GELTEN.

 

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

1.1 In diesen Geschäftsbedingungen:

1.1.1 wenn im Kontext nicht anders verlangt, umfasst die Verwendung des männlichen Genus  auch den weibliche Genus und umgekehrt; der Plural umfasst auch das Singular und umgekehrt;

1.1.2 Überschriften werden zur besseren Lesbarkeit verwendet und haben keinen Einfluss auf die Auslegung;

1.2 Im Falle jeglicher Widersprüche zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft werden diese Geschäftsbedingungen Vorrang haben, sofern sich ein solcher Widerspruch auf die Beziehung zwischen einem Mitglied und Victor bezieht;

1.3 Folgende Begriffe werden folgende Bedeutung haben, sofern im Kontext nicht anders verlangt:

'Flugzeug' bedeutet jegliches Flugzeug, das von einer Fluggesellschaft vorübergehend für die Bereitstellung einer Flugroute betrieben wird;  

'Buchungsbestätigung' bedeutet die elektronische Bestätigung, die Victor einem Mitglied und/oder Flugcharterer zukommen lässt und die unter anderem Informationen zur Reiseroute und zum Flugzeug enthält;

'Sitzplätze kaufen' bedeutet im Zusammenhang mit Sitzplätzen, die auf der Grundlage von Fare Share verkauft werden, die Option für ein Mitglied, einen Sitzplatz zu einem gegebenen Preis zu erwerben;

'Charterpreis' bezieht sich auf den Preis, den ein Flugcharterer für das Chartern eines Flugzeuges zu bezahlen hat und der auf einer vom Flugcharterer angegebenen Reiseroute beruht;

'Beförderungsbedingungen' bezieht sich auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft für die Beförderung von Passagieren und Gepäck, die zum Zeitpunkt der Buchung gültig sind und die auf der Victor Website einzusehen sind;

'Fare Share' bedeutet im Kontext einer Flugbuchung durch einen Flugcharterer, dass überzählige Sitzplätze über die Victor Website anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, wie in diesen Mitgliedsbedingungen vorgesehen;

'Fare Share Gebot' bedeutet im Zusammenhang mit verkauften Sitzplätzen auf der Grundlage von Fare Share ein   Gebot, das ein Mitglied macht, um einen oder mehrere Sitzplätze zu einem von diesem Mitglied bestimmten Preis zu erwerben;

'Flugcharterer' bezieht sich auf ein Mitglied, das ein Flugzeug für eine von ihm festgelegte Reiseroute chartert;

'Flug des Flugcharterers' bezieht sich auf den/die  Abschnitt(e) einer Reiseroute, auf dem/denen der Flugcharterer und/oder seine Mitreisenden Passagiere des Flugzeuges sind;

'Reiseroute' bezieht sich auf den Flug oder die Reihe von Flügen (einschlieβlich möglicher Positionierungsflüge), wie je nach Fall von Victor oder einem Flugcharterer bestimmt; sie umfasst Abflugorte, Zielorte, alle Orte für Zwischenstopps und Abflug- und Ankunftzeiten;

'Mitglied' sind alle Personen, die bei Victor angemeldet sind und deshalb ermächtigt sind, die Dienstleistungen zum Buchen von Flugzeugen und Sitzplätzen zu nutzen, wie sie über die Victor Website angeboten werden;

'Mitgliederbedingungen' bezieht sich auf diese Geschäftsbedingungen;

'Fluggesellschaft' bezieht sich auf das unabhängige lizensierte Flugunternehmen, das der Betreiber eines Flugzeuges für die Reiseroute ist, wie sie in der Buchungsbestätigung dargelegt wird;

'Bedingungen der Fluggesellschaft' sind die Konditionen, denen gemäβ das Flugzeug für die Reiseroute zur Verfügung gestellt wird; sie sind auf der Victor Website einzusehen;

'Passagier' sind alle Personen, deren Sitzplatz von einem anderen Victor Mitglied über das Victor Programm gebucht und bezahlt worden ist;

'Positionierungsflug' bedeutet der oder die Abschnitt(e) einer Reiseroute, auf dem/denen der Flugcharterer oder seine Begleiter nicht selber Passagiere des Flugzeuges sind;

'Standby Basis' bezieht sich auf den Verkauf von Sitzplätzen in einem Flugzeug für eine bestimmte Reiseroute, bei dem die Bestätigung der Reiseroute vom Verkauf einer von Victor festzulegenden Anzahl an Sitzplätzen abhängig ist;

'Standby Sitzplatzpreis' bezieht sich auf den Preis von Sitzplätzen, die auf Standby Basis zum Kauf angeboten werden;

'Beteiligte' bedeutet  Victor, Mitglieder und/oder Flugcharterer, je nach Sachlage;

'Victor' bedeutet Fly Victor Limited mit Sitz in 522 Fulham Road, London SW6 5NR.

 

2. GENERELLE BESTIMMUNGEN

2.1 Victor handelt als Mittler für die Fluggesellschaft und/oder den Flugcharterer und/oder Mitglieder, je nach Sachlage, und stellt Mitgliedern über seine Website Flugzeuge oder Sitzplätze an Bord von Flugzeugen zur Verfügung.

2.2 Die Beförderung, die gemäβ dieser Mitgliederbedingungen durchgeführt wird, unterliegt den Bedingungen der Fluggesellschaft und, wo anwendbar, den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft. Hiermit nehmen Mitglieder zur Kenntnis und akzeptieren, dass Victor keine wie auch immer geartete Haftung hinsichtlich der Durchführung der Reiseroute des Flugzeuges hat und dass alle Ansprüche, die aus der Durchführung der Reiseroute oder dem Betrieb des Flugzeuges erstehen, an die Fluggesellschaft gerichtet werden müssen.

2.3 Mitglieder sind ausschlieβlich dafür verantwortlich, sich rechtzeitig am festgelegten Check-In-Schalter am Abflughafen einzufinden und sich entsprechend der Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft zu verhalten. Diese umfassen unter anderem, aber nicht ausschlieβlich, Bestimmungen zur Beschränkung des Reisegepäcks (weitere Informationen dazu im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen FAQ“ auf der Victor Website), zur Mitnahme von Haustieren und zum Verhalten an Bord. Im Falle, dass ein Mitglied nicht rechtzeitig erscheint, um an der Reise teilzunehmen, oder dass ihm das Einsteigen verweigert wird, weil es sich nicht entsprechend der Geschäfts- und/oder Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft verhalten hat, hat Victor keinerlei Haftung gegenüber dem Mitglied und ist in keiner Weise verpflichtet, für das Mitglied alternative Reisemöglichkeiten zu arrangieren. Sollte das Mitglied um Unterstützung bei alternativen Reisearrangements bitten, ist das Mitglied dazu verpflichtet, die zusätzlich entstehenden Kosten für die mit Victor vereinbarten alternativen Arrangements zu übernehmen. 

2.4 Um Missverständnisse auszuschlieβen, Victor ist kein 'vertraglicher Luftfrachtführer' im Sinne des Montrealer Übereinkommens von 1999.

2.5 Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass das Rauchen auf allen Flügen verboten ist; ein Mitglied muss Victor und andere Victor Mitglieder im Falle jeglicher und aller Ansprüche und Haftungen entschädigen, die aus der Nichtbeachtung eines Mitgliedes entsprechend Klausel 2.6. entstehen.

2.6 Mitglieder übernehmen die volle Verantwortung für das Verhalten aller Passagiere, für die sie Sitzplätze gebucht haben, wie aus der Buchungsbestätigung hervorgeht. Das Mitglied erkennt an, dass es hinsichtlich des Vertrages zur Beförderung auf dem Luftweg für jeden Passagier als dessen Vertreter handelt. Alle Haftungen hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und ihres Gepäcks auf dem Luftwege werden von den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft bestimmt.  Das Mitglied muss sicherstellen, dass jeder seiner Passagiere ausreichend über die Haftungsklauseln der Fluggesellschaft informiert ist und vor Abflug den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen zugestimmt hat.

2.7 Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass die maximale Anzahl, Höchstgewicht und Maβe für aufgegebenes und Handgepäck in den „Häufig gestellten Fragen FAQ“ auf der Victor Website genau dargelegt sind. Mitglieder nehmen auch zur Kenntnis, dass die Nichtbeachtung dieser Bedingungen dazu führen kann, dass die Fluggesellschaft sich weigert, ihr Gepäck im Flugzeug zu befördern. Victor übernimmt keinerlei Haftung im Falle einer solchen Weigerung.

2.8 Victor kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds nach völlig eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.9 Wenn eine Fluggesellschaft Victor über Änderungen einer Reiseroute in Kenntnis setzt (auch hinsichtlich Abflugzeiten), wird Victor sich bemühen, dem/den entsprechenden Mitglied(ern) derartige Änderungen über den „Mein Victor Buchungsüberblick“ auf der Victor Website und/oder per E-Mail mitzuteilen. Victor übernimmt keinerlei Haftung, sollte die Übermittlung einer derartigen Nachricht über Änderungen an das/die betroffene(n) Mitglied(er) scheitern.

2.10 Im Fall, dass ein Mitglied einen Flug oder Flüge im Rahmen einer Reiseroute versäumt, für die es eine Buchungsbestätigung hat, hat dieses Mitglied keinerlei Anspruch an Victor auf Rückerstattung des für die betreffende Reiseroute bezahlten Betrages, unangesehen des Grundes für das Versäumen des/der jeweiligen Fluges/Flüge.

2.11 Im Fall, dass ein Flugzeug umgeleitet wird und nicht auf dem geplanten Zielflughafen landen kann, oder dass es aus Gründen, die sich der vertretbaren Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen, an den Abflughafen zurückkehren muss, wird sich Victor angemessen bemühen, die Mitglieder, die mit dem Flugzeug reisen, hinsichtlich der Suche alternativer Reisemöglichkeiten zu unterstützen, damit diese ihre Reiseroute beenden können. Zur Vermeidung von Missverständnissen: die Kosten für derartige alternative Beförderungsmittel müssen direkt vom/von den betroffenen Mitglied(ern) an dritte alternative Beförderungsunternehmen bezahlt werden; jegliche Verträge für eine solche Beförderung werden direkt zwischem dem/den Mitglied(ern) und den Drittpersonen abgeschlossen. Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass Victor zwar Mitglieder mittels der Organisation alternativer Beförderungsmittel unterstützen kann, dass Victor aber bei der Bereitstellung solcher alternativer Beförderungsmittel keinesfalls als Mittler oder Auftraggeber handelt.

2.12 Im Falle, dass

2.12.1 ein Flugzeug von Dritten (sei es rechtmäβig oder auf andere Art) festgehalten wird (einschlieβlich der Beschlagnahmung durch eine Luftfahrt-, Flughafen- oder Überflugbehörde, als Pfand, Requirierung zur Anmiete oder aus anderem Grund) und dadurch die Vollendung der Reiseroute unmöglich gemacht wird; oder

2.12.2 beim Betreiber des fraglichen Flugzeuges ein Verwalter, Konkursverwalter, Treuhänder oder jegliche andere Person im Namen einer befugten Behörde eingesetzt werden und  über einen Teil oder dessen gesamtes Vermögen oder Geschäft bestimmen und infolgedessen die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, die Reiseroute zum vereinbarten Preis durchzuführen; oder

2.12.3 die Fluggesellschaft insolvenz wird, freiwilligen Konkurs anmeldet oder eine Zwangsabwicklung stattfindet;
wird sich Victor angemessen bemühen, eine alternative Fluggesellschaft zu beschaffen, die in der Lage ist, die Reiseroute (oder die noch ausstehenden Abschnitte) zum ähnlichen Preis durchzuführen.

2.13 Im Falle, dass gemäβ Klausel 2.12. eine alternative Fluggesellschaft für die Durchführung der Reiseroute beschafft wird, wird Victor dem/den Mitglied(ern), das/die im Besitz einer Buchungsbestätigung für fragliche Reiseroute ist/sind, die Details solcher alternativer Reisearrangements zukommen lassen. Diese Mitglieder sind berechtigt, solche alternativen Reisearrangements anzunehmen oder abzulehnen. Wenn ein Mitglied ein solches Angebot ablehnt, hat es Anspruch, von Victor alle bezahlten Geldmittel zurück zu erhalten, ausgenommen der  Mittel, die bereits an die Fluggesellschaft bezahlt wurden; in dem Fall sind alle Regressansprüche des  Mitglieds allein an die Fluggesellschaft zu richten.

2.14 Wenn ein Angebot für alternative Reisearrangements gemäβ Klausel 2.13. akzeptiert wird, haften die Mitglieder/das Mitglied, die solche Arrangements akzeptieren, für alle Kosten (zu gleichen Anteilen), die über die ursprüngliche Gesamtsumme der Transaktion hinausgehen, wie sie vor Eintritt der/des Ereignisse(s) in Klausel 2.12. festgelegt war.

3. FLUGCHARTER UND SITZE ZUM FARE SHARE

3.1 Flugcharter durch den Flugcharterer

3.1.1 Ein Flugcharterer kann über die Victor Website eine Anfrage für einen Charterflug auf einer von ihm festgelegten Reiseroute machen. Victor wird sich in angemessener Weise bemühen, einen Charterpreis für die gewünschte Reiseroute anzubieten.

3.1.2 Der Charterpreis wird dann als vom Flugcharterer akzeptiert erachtet, wenn Victor eine Anzahlung von nicht weniger als 30% (dreiβig Prozent) des Charterpreises vom Mitglied erhalten hat; Victor sendet dann dem Flugcharterer eine Buchungsbestätigung für die Reiseroute. Die restlichen 70% (siebzig Prozent) des gesamten Charterpreises sind nicht weniger als 30 Tage vor Antritt der Reiseroute zu bezahlen.

3.1.3 Wenn der Restbetrag des gesamten Charterpreises nicht von Victor gemäβ Klausel 3.1.2. erhalten wurde, ist Victor berechtigt, die Reiseroute nach eigenem Ermessen zu stornieren, und erstattet die erhaltene Anzahlung zurück, abzüglich 5% des gesamten Charterpreises, jeglicher anfallender Kreditkartengebühren und jeglicher Stornierungsgebühren der Fluggesellschaft in Übereinstimmung mit deren Stornierungsbedingungen.

3.1.4 Wenn ein Flugcharterer unbenommen der Klausel 3.1.2. einen Charterpreis weniger als 30 Tage vor Beginn der Reiseroute akzeptieren will, wird das Angebot von Victor erst dann als vom Flugcharterer akzeptiert erachtet, wenn Victor die Bezahlung des vollen Charterpreises erhalten hat; dann sendet Victor dem Flugcharterer eine Buchungsbestätigung für die Reiseroute.

3.2  Fare Share – Rechte und Pflichten des Flugcharterers

3.2.1 Fare Share steht nur solchen Flugcharterern zur Verfügung, die eine gemäβ Klausel 3.1.2. oder 3.1.4. ausgestellte Buchungsbestätigung besitzen.

3.2.2 Victor handelt als Vertreter des Flugcharterers und stellt automatisch die Sitzplätze der gebuchten Maschine auf Positionierungsflügen als Fare Share Sitzplätze für andere Mitglieder zur Verfügung. Die Flugcharterer haben kein Recht auf Einspruch dagegen.

3.2.3 Auf Antrag des Flugcharterers hin stellt Victor, als Vertreter des Flugcharterers, über die Website überzählige Sitzplätze auf dem Flug des Charterers anderen Mitgliedern als Fare Share Sitzplätze zur Verfügung.  Wenn ein Flug eines Flugcharterers mehrere Abschnitte umfasst, muss der Flugcharterer bestimmen, welche Abschnitte als Fare Share gelten sollen.

3.2.4 Um Missverständnisse auszuschlieβen:  wenn Sitzplätze gemäβ Klausel 3.2.2 oder 3.2.3 verfügbar gemacht worden sind, kann der Flugcharterer überzählige Sitzplätze im Flugzeug nicht auf anderem Weg zur Verfügung stellen, weder zum Verkauf noch auf andere Weise.

3.2.5 Überzählige Sitzplätze in Flugzeugen, die gemäβ Fare Share anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, werden zu einem Preis verkauft, der in Übereinstimmung mit Victors Mechanismus zur Aufteilung der Kosten festgelegt wird; die Details dazu sind auf der Victor Website zu finden.

3.2.6 Wenn ein oder mehrere Mitglied(er) überzählige Sitzplätze auf einem vom Flugcharterer gecharterten Flug gebucht haben, kann der Flugcharterer die Reiseroute nicht stornieren, ungeachtet jeglicher Rechte, die nach den Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft bestehen.

3.2.7 Vorbehaltlich einer Verwaltungsgebühr von £35* kann der Flugcharterer den/die Namen der Passagiere, für die seine Buchungsbestätigung gilt, bis 24 Stunden vor Abflug des ersten Fluges im Rahmen der Reiseroute ändern; dies ist immer Victors Recht unterstellt, einen solchen Antrag aus vertretbaren Gründen abzulehnen.

3.2.8 Wenn Victor Mitgliedern überzählige Sitzplätze auf der Basis von Fare Share zur Verfügung gestellt hat (auf dem Flug/den Flügen des Flugcharterers beziehungsweise auf (dem) Positionierungsflug(-flügen)), aber keine solchen Sitzplätze gebucht worden sind, kann der Flugcharterer die Reiseroute stornieren, vorbehaltlich der Bezahlung jeglicher gemäβ der Geschäftsbedingungen für Stornierungen der Fluggesellschaft anfallender Gebühren an die Fluggesellschaft zuzüglich einer Stornierungsgebühr von 5% des gesamten Charterpreises, die an Victor zu bezahlen ist. Solche Beträge können von jeglichen Summen abgezogen werden, die der Flugcharterer zuvor für die fragliche Flugroute bezahlt hat; alle Restsummen werden dem Flugcharterer innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet, nachdem er Victor schriftlich seinen Wunsch zur Stornierung der Reiseroute mitgeteilt hat.  

3.2.9 Wo zutreffend wird Victor nach Beendigung der Reiseroute dem Flugcharterer einen Anteil des für den Verkauf von Fare Share Sitzplätzen erhaltenen Geldes zurückerstatten; eine solche Summe wird in Übereinstimmung mit Victors Mechanismus zur Aufteilung der Kosten bestimmt, wie auf der Victor Website beschrieben.

3.3 Fare Share – Kauf überzähliger Sitzplätze durch Mitglieder 

3.3.1 Victor handelt als Vertreter des Flugcharterers und bietet über seine Website Sitzplätze auf Positionierungsflügen zum Verkauf an; abhängig von den entsprechenden Angaben des Flugcharterers werden auch Sitzplätze auf dem Flug/ den Flügen des Flugcharterers angeboten.

3.4 Fare Share – Sitzplätze Buchen

3.4.1 Wenn Sitzplätze gemäβ Klausel 3.3.1 zur Verfügung gestellt werden, sind Mitglieder nach dem Prinzip Sitzplätze Buchen berechtigt, Sitzplätze in einem Flugzeug zu einem auf der Victor Website festgelegten Preis zu buchen.

3.4.2 Sobald Victor von einem Mitglied den veröffentlichten Sitzplatz-Buchungspreis erhalten hat, wird ein Vertrag zum Erwerb des/der entsprechenden Sitzplatzes/-plätze für die Dauer der Reiseroute als abgeschlossen erachtet; Victor wird dem Mitglied eine Buchungsbestätigung zusenden.

3.5 Fare Share – Fare Share Gebote

3.5.1 Zusätzlich zum Recht, nach dem Prinzip Sitzplätze Buchen  Fare Share Sitzplätze zu buchen, sind Mitglieder auch berechtigt, über die Victor Website Fare Share Gebote für verfügbare Sitzplätze abzugeben. Mitglieder können Fare Share Gebote nur zu vorgegebenen Preisen und nur auf die Art und Weise abgeben, wie auf der Victor Website dargelegt ist.  Ein Fare Share Gebot wird als dann von einem Mitglied als abgegeben angesehen, nachdem Victor eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von £1* erhalten hat, oder auf andere jeweils auf der Victor Website dargelegte Art. Das Mitglied erhält von Victor eine Quittung für die Anzahlung, um den Erhalt des Betrages zu bestätigen.

3.5.2 Alle Fare Share Gebote müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn der Reiseroute abgegeben werden; Fare Share Gebote, die weniger als 72 Stunden vor Beginn der Reiseroute abgegeben werden,  werden automatisch abgelehnt. Dies ist immer Victors Recht unterstellt, den Prozess der Angebote für Sitzplätze völlig nach eigenem Ermessen jederzeit zu schlieβen.

3.5.3 Ein Fare Share Gebot bleibt bestehen und Victor kann es bis 72 Stunden vor Beginn der Reiseroute akzeptieren, auβer wenn die Reiseroute storniert wird oder das Mitglied das Fare Share Gebot zurückzieht, bevor es von Victor akzeptiert wird.

3.5.4 Victor kann das Fare Share Gebot des Mitgliedes völlig nach eigenem Ermessen akzeptieren.

3.5.5 Wenn Victor sich entscheidet, ein Fare Share Gebot eines Mitgliedes anzunehmen, wird das Mitglied eine Buchungsbestätigung erhalten, aus der unter anderem der zu bezahlende Restbetrag hervorgeht (berechnet aus dem Fare Share Gebot abzüglich der gemäβ Klausel 3.5.1 bezahlten Anzahlung) . Indem Victor dem Mitglied die Buchungsbestätigung zustellt, wird ein Vertrag über den Erwerb des/der entsprechenden Sitzplatzes/-plätze für die Dauer der Reiseroute als abgeschlossen erachtet.

3.5.6 Das Mitglied wird den Restbetrag des Fare Share Gebotes innerhalb von 3 Werktagen, nachdem die Buchungsbestätigung geschickt wurde, in verfügbaren Mitteln an Victor bezahlen.

3.5.7 Wenn ein Mitglied den Restbetrag des Fare Share Gebotes nicht innerhalb des gemäβ Klausel 3.5.6 vorgegebenen Zeitrahmens bezahlt, bleibt das säumige Mitglied für die Bezahlung des Fare Share Gebotes haftbar, auβer wenn Victor völlig nach eigenem Ermessen beschlieβt, das Fare Share Gebot des Mitglieds zu stornieren.

3.6 Fare Share – Allgemeine Bestimmungen

3.6.1 Nach der Ausstellung einer Buchungsbestätigung gemäβ Klausel 3.4.2 oder 3.5.6 kann ein Mitglied eine Buchung nicht stornieren,  ungeachtet jeglicher Rechte, die nach den Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft bestehen.

3.6.2 In keinem Fall ist es einem Mitglied gestattet, seine(n) Sitzplatz/-plätze an Dritte weiterzuverkaufen, mit Ausnahme der Bestimmungen in Klausel 3.6.3.

3.6.3 Nach der Ausstellung einer Buchungsbestätigung gemäβ Klausel 3.4.2 oder 3.5.6 kann ein Mitglied Victor bis 24 Stunden vor Abflug des ersten Fluges im Rahmen der Reiseroute bitten, seinen Namen (oder gegebenenfalls die Namen seiner Passagiere) durch die Daten alternativer Passagiere zu ersetzen. Vorbehaltlich des Erhalts einer Verwaltungsgebühr von £35*  wird Victor sich bemühen, die erbetenen Veränderungen vorzunehmen; dies unterliegt stets Victors Recht, eine solche Anfrage aus vertretbaren Gründen abzulehnen.

3.6.4 Victor ist berechtigt, eine Reiseroute völlig nach eigenem Ermessen zu stornieren. Wenn Victor entscheidet, eine Reiseroute zu stornieren, werden alle von Mitgliedern erhaltenen Beträge abzüglich nicht erstattungsfähiger Anzahlungen vollständig zurückbezahlt, immer abhängig von den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft.

3.6.5 Wenn angesichts späteren Sitzplatzerwerbs durch andere Mitglieder auf der Grundlage von Fare Share ein Preisnachlass vorzunehmen ist für (a) ein zuvor von Victor akzeptiertes Fare Share Gebot eines Mitgliedes oder (b) den Jetzt Buchen Preis, der von einem Mitglied bezahlt wurde; dann wird nach Beendigung der Reiseroute eine Rückerstattung in Höhe dieses Preisnachlasses an das Mitglied bezahlt. Die Höhe des anzuwendenden Preisnachlasses richtet sich nach der Gesamtzahl gebuchter Sitzplätze, die genaue Zahl wird in Übereinstimmung mit Victors Mechanismus zur Aufteilung der Kosten bestimmt, wie auf der Victor Website beschrieben.

3.6.6 Mitglieder, die Fare Share Sitzplätze auf einem Flug buchen, der vom Flugcharterer gebucht wurde, akzeptieren, dass weder Victor noch der Flugcharterer jegliche Haftung für den Betrieb des Flugzeuges oder die Reiseroute übernehmen; sie akzeptieren, dass jegliche Ansprüche hinsichtlich des Betriebs des Flugzeuges oder der Reiseroute direkt an die Fluggesellschaft gerichtet werden müssen.

 

4.0 SITZPLÄTZE ZUM FESTPREIS

4.1 Victor handelt in seiner Eigenschaft als Vertreter einer Fluggesellschaft und kann über seine Website Sitzplätze zu Festpreisen anbieten. Der Vertrag zur Beförderung auf dem Luftweg wird zwischen jedem Mitglied, das (einen) Sitzplatz/-plätze erwirbt, und der Fluggesellschaft abgeschlossen; Victor handelt in diesem Zusammenhang nur als Vertreter sowohl des Mitgliedes als auch der Fluggesellschaft. 

4.2 Wenn Victor den angegebenen Sitzplatzpreis von einem Mitglied erhalten hat, wird ein Vertrag über den Erwerb des/der entsprechenden Sitzplatzes/-plätze für die Reiseroute als abgeschlossen angesehen, und Victor wird dem Mitglied eine Buchungsbestätigung zusenden.

4.3 Nach Ausstellung einer Buchungsbestätigung nach Klausel 4.2. kann ein Mitglied eine Buchung nicht stornieren.

4.4 Nach Ausstellung einer Buchungsbestätigung gemäβ Klausel 4.2. kann ein Mitglied Victor bis 24 Stunden vor Abflug des ersten Fluges im Rahmen der Reiseroute bitten, seinen Namen (und wenn nötig die Namen seiner Passagiere) durch alternative Passagierdaten zu ersetzen.  Vorbehaltlich der Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von £35* pro Sitzplatz wird Victor die erforderlichen Änderung(en) vornehmen; dies unterliegt stets Victors Recht, derartige Anträge aus nachvollziehbaren Gründen abzulehnen.

 

5.0 STANDBY SITZPLÄTZE

5.1 Victor handelt in seiner Eigenschaft als Vertreter einer Fluggesellschaft und kann über seine Website Sitzplätze für Flugrouten auf Standby Basis anbieten. Der Vertrag zur Beförderung auf dem Luftweg wird zwischen jedem Mitglied, das (einen) Sitzplatz/-plätze erwirbt, und der Fluggesellschaft abgeschlossen; Victor handelt in diesem Zusammenhang nur als Vertreter sowohl des Mitgliedes als auch der Fluggesellschaft. 

5.2 Der/die entsprechende/n Sitzplatz/-plätze werden für das Mitglied reserviert, wenn Victor eine nicht  erstattungsfähige Anzahlung von £1* erhalten hat, oder auf andere jeweils auf der Victor Website dargelegte Art. Dies unterliegt stets der Bestätigung der Reiseroute durch Victor. Das Mitglied erhält von Victor einen Einzahlungsbeleg, um den Erhalt des Betrages zu bestätigen.

5.3 Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Victor im Namen einer Fluggesellschaft einen Standbyflug bestätigt, kann ein Mitglied Victor mitteilen, dass es die Reservierung stornieren möchte; das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Anzahlung gemäβ Klausel 5.2 abzüglich jeglicher Kartengebühren, die für Victor anfallen,  zurückbezahlt wird.

5.4 Victor kann eine im Namen einer Fluggesellschaft auf Standby Basis angebotene Reiseroute bis zu 72 Stunden vor Beginn der Reiseroute nach eigenem Ermessen bestätigen.

5.5 Wenn Victor gemäβ Klausel 5.4 eine Reiseroute bestätigt, wird Victor dem Mitglied eine Buchungsbestätigung zustellen, die unter anderem den noch zu bezahlenden Restbetrag des Standby Sitzplatzpreises enthält (also den Standby Sitzplatzpreis abzüglich der gemäβ Klausel 5.2 geleisteten Anzahlung). Indem das Mitglied von Victor die Buchungsbestätigung erhält, wird ein Vertrag über den Erwerb der/des betreffenden Sitzplatzes/-plätze für die Reiseroute als abgeschlossen angesehen.

5.6 Nach der Ausstellung der Buchungsbestätigung gemäβ Klausel 5.5 kann ein Mitglied eine Buchung nicht mehr stornieren.

5.7 Das Mitglied wird den Restbetrag des Standby Sitzplatzpreises innerhalb von 3 Werktagen, nachdem die Buchungsbestätigung geschickt wurde, in verfügbaren Mitteln an Victor bezahlen.

5.8 Wenn ein Mitglied den Restbetrag des Standby Sitzplatzpreises nicht innerhalb des gemäβ Klausel 5.7 vorgegebenen Zeitrahmens bezahlt, bleibt das säumige Mitglied für die Bezahlung des Standby Sitzplatzpreises haftbar, auβer wenn Victor völlig nach eigenem Ermessen beschlieβt, die Standby Sitzplatzbuchung des Mitglieds zu stornieren.

5.9 In keinem Fall ist es einem Mitglied gestattet, seine(n) Sitzplatz/-plätze an Dritte weiterzuverkaufen.

5.10 Nach Ausstellung einer Buchungsbestätigung gemäβ Klausel 5.5 kann ein Mitglied Victor bis 24 Stunden vor Abflug des ersten Fluges im Rahmen der Reiseroute bitten, seinen Namen (und wenn nötig die Namen seiner Passagiere) durch alternative Passagierdaten zu ersetzen.  Vorbehaltlich der Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von £35* pro Sitzplatz wird Victor sich bemühen, die erforderlichen Änderung(en) vorzunehmen; dies unterliegt stets Victors Recht, derartige Anträge aus nachvollziehbaren Gründen abzulehnen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS / INDEMNITÄT

6.1 Victor hat keine Verpflichtung gegenüber einem Mitglied oder einem anderen Passagier auf einem Flug im Rahmen einer Reiseroute, was jegliche Veränderung oder Stornierung einer Reiseroute durch die Fluggesellschaft angeht (unangesehen des Grundes hierfür); jedes Mitglied erkennt hiermit Victor gegenüber an, dass es in einem solchen Fall Regress allein gegenüber der Fluggesellschaft anmelden wird.

6.2 Victor ist keinem Mitglied gegenüber haftbar, sollte Victor seinen aus diesen Mitgliederbedingungen  hervorgehenden Verpflichtungen aus Gründen nicht nachkommen, die sich Victors Kontrolle entziehen; dies schlieβt höhere Gewalt ein, unter anderem, aber nicht ausschlieβlich Arbeitskämpfe, Streiks oder Aussperrungen.

6.3 Mitglieder stellen Victor von der Haftung für jegliche Ansprüche, Forderungen, Pfandrechte, Urteile, Sanktionen, Prämien, Rechtsmittel, Schulden, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten (darunter, aber nicht ausschlieβlich, juristische Kosten) frei, die von jeglichen anderen Passagieren gefordert oder angestrebt werden, die im Zusammenhang mit dem fraglichen Betrieb des Flugzeuges oder der Reiseroute mit dem Mitglied reisen.

6.4 Mitglieder stellen Victor und Mitglieder gegenseitig von der Haftung für jegliche Ansprüche, Forderungen, Pfandrechte, Urteile, Sanktionen, Prämien, Rechtsmittel, Schulden, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten (darunter, aber nicht ausschlieβlich juristische Kosten) frei, die aus ihrem Verhalten und/oder der Nichteinhaltung dieser Mitgliederbedingungen oder der Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft und gegebenenfalls dem Verhalten anderer Passagiere, die ihre Buchungsbestätigung umfasst, während der Beförderung an Bord des Flugzeuges erstehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt diese Indemnität im Falle aller Ansprüche, die von einer Fluggesellschaft gegenüber Victor im Zusammenhang mit Stornierungsgebühren vorgebracht werden, die gemäβ der Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft zu bezahlen sind.

6.5 Die Beförderung, die unter dem Dach dieser Mitgliederbedingungen durchgeführt wird, unterliegt immer den Geschäfts- und den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert:

7.1.1 Banküberweisung;

7.1.2 Bezahlungen mit Debit- oder Kreditkarten;

7.1.3 Scheck. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Scheckzahlungen 10 Werktage zur Verrechnung gegeben sein müssen. Bezahlung mit Scheck wird nicht mehr ab 10 Werktagen  vor Beginn einer Reiseroute akzeptiert, ebensowenig wird diese Zahlungsmethode zur Bezahlung von Standy Sitzplatzpreisen oder Fare Share Angeboten gemäβ Klauseln 3.5.6 bzw. 5.7 akzeptiert.

7.2 Alle Preise werden in Pfund Sterling angegeben, und Bezahlungen im Rahmen dieser Mitgliederbedingungen werden einzig in Pfund Sterling akzeptiert. Jegliche Wechselkursgebühren unterliegen der Verantwortung des Zahlungsempfängers. **

7.3 Folgende Gebühren werden für alle Bezahlungen berechnet, die direkt über Kredit- oder Debitkarte abgewickelt werden, mit Ausnahme der in Klausel 7.4 erläuterten Fälle:

7.3.1 £0.01 bis £1,500  - £25 Gebühr;

7.3.2 £1,500.01 bis £3,000 - £50 Gebühr;

7.3.3 £3,000.01 und mehr - £75 Gebühr.*

7.4 Die Kredit- und Debitkartengebühren, wie in Klausel 7.3 dargelegt, werden nicht auf Anzahlungen gemäβ der Klauseln 3.5.1 oder 5.2 angerechnet.

7.5 Mitglieder, die über ein gesichertes Paypal Konto oder per Debit- oder Kreditkarte bezahlen, sind auf  £5,500* pro Transaktion beschränkt. Wenn die Gesamtsumme einer Transaktion das Limit übersteigt, ist der Höchstbetrag von £5,500  über Paypal zahlbar; ein Mitarbeiter des Victor Betriebsteams wird sich mit dem Mitglied in Verbindung setzen, um die beste Zahlungsmethode für den noch zahlbaren Restbetrag zu erörtern.

7.6 Wenn ein Mitglied kein gesichertes Paypal Konto besitzt und dennoch über Paypal bezahlen möchte, ist es auf eine Gesamtsumme für Transaktionen von £1,900* pro Kalenderjahr beschränkt. Um Transaktionen durchzuführen, die insgesamt die Obergrenze von £1,900* im Kalenderjahr überschreiten, muss sich das Mitglied um eine Verifikation durch Paypal bemühen (bitte lesen Sie weitere Details im Abschnitt Häufig gestellte Fragen FAQ auf der Victor Website).

7.8 Geldbeträge, die Victor von Mitgliedern als Bezahlung für Flüge und Sitzplätze erhält, werden –abzüglich aller an Victor zahlbare Gebühren- direkt an ein Kundeneinlagenkonto gezahlt und treuhänderisch verwaltet, bis die Zahlung an die jeweilige Fluggesellschaft geleistet werden muss. Die Bezahlung geht so rechtzeitig vom Kundeneinlagenkonto an die Fluggesellschaft, dass die Rechnung mit der Fluggesellschaft mindestens 24 Stunden vor dem letzten Bankenschluss vor Abflug der Maschine (zu normalen Banköffnungszeiten) beglichen ist.

Im Falle, dass ein Mitglied einen bestätigten Flug storniert, und wenn entsprechend der Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft Stornierungsgebühren anfallen, werden die Mitgliedergelder, die im Kundeneinlagenkonto verwahrt werden, benutzt, um etwaige Stornierungsgebühren zu begleichen, bevor jegliche Restbeträge an das Mitglied zurückbezahlt werden.

7.9 Sollte ein Verwalter, Konkursverwalter, Treuhänder oder jegliche andere Person oder Einrichtung eingesetzt werden und  über einen Teil oder das gesamte Vermögen oder Geschäft von Victor bestimmen, werden diese Personen oder Einrichtungen keinen Anspruch auf die Geldmittel im Kundeneinlagenkonto haben; diese werden ausschlieβlich dazu verwendet, die Fluggesellschaften zu bezahlen.

 

8. ALLGEMEINES

8.1 Diese Mitgliederbedingungen legen die vollständige Vereinbarung und Übereinkunft  zwischen den Parteien dar, was das Chartern eines Flugzeuges und den Erwerb von Sitzplätzen in Flugzeugen angeht, wie eben hier beschrieben. Keine Partei ist auf die Vertretung durch eine andere Partei angewiesen, sei es  in schriftlicher oder mündlicher Form, es sei denn, es wird ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen. 

8.2 Weder das Versäumnis noch die Verzögerung durch Victor in Bezug auf die Ausübung jegliches hierunter fallenden Rechte, Befugnisse oder Privilegien zieht eine Aufhebung dergleichen nach sich; noch schlieβt eine einzelne oder partielle Ausübung eines Rechts, Befugnisses oder Privilegs eine weitere oder künftige Ausübung desgleichen oder die Ausübung eines anderen Rechte, Befugnisses oder Privilegs aus. Die hier aufgeführten Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und gelten ergänzend zu den gesetzlichen Rechten und Rechtsmitteln.

8.3 Mitglieder sind nicht berechtigt, ihre Leistungen dieser Geschäftsbedingungen an andere abzutreten.

8.4 Diese Mitgliederbedingungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Victor verändert werden.

8.5 Personen, die nicht Partei eines Vertrags sind, der entsprechend dieser Mitgliederbedingungen hinsichtlich des Charterns eines Flugzeuges oder Erwerbs von Sitzplätzen erstellt wird, haben entsprechend des englischen Vertragsrechtes von 1999 (Rechte von Drittparteien) keine Rechte, dessen Bedingungen durchzusetzen.

 

9. GESETZE, GERICHTSSTAND

9.1 Diese Mitgliederbedingungen unterliegen dem englischen Gesetz und werden dementsprechend ausgelegt.

9.2 Jegliche Streitfälle, die aus diesen Mitgliederbedingungen oder in Zusammenhang mit diesen entstehen, unterliegen der ausschlieβlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von England, mit der Maβgabe, dass Victor berechtigt ist, im Zusammenhang mit diesen Mitgliederbedingungen Verfahren unter anderen Gerichtsbarkeiten zu beantragen.